Über Station Sonnenlicht

Persönliche Begleitung für Ihren Alltag

Ich unterstütze Sie durch

Einfühlsame Begleitung zu Arztterminen, Therapien sowie Behörden und wichtigen Einrichtungen


Zuverlässige Unterstützung im Alltag – von Terminvereinbarungen bis zum Verstehen von Schreiben und dem Ordnen von Unterlagen


Sichere Begleitung außer Haus – bei Wegen, Wartezeiten und zur besseren Orientierung


Persönliche Gespräche & soziale Begleitung für mehr Wohlbefinden und weniger Alleinsein


Mehr Sicherheit im Alltag – durch vertrauensvolle Unterstützung in herausfordernden Situationen

FAQ – Häufige Fragen zur Alltagsbegleitung

Sonnenlicht Mobil – Alltagsbegleitung nach § 45a SGB XI

Wie wird abgerechnet?


Die Abrechnung erfolgt zeitbasiert, inklusive Anfahrt, über den Entlastungsbetrag nach § 45a SGB XI.
Es entstehen keine zusätzlichen Fahrtkosten oder Kilometerpauschalen.


Zählt die Anfahrt zur Arbeitszeit?

Ja. Die Anfahrt ist bereits im vereinbarten Preis enthalten. Die Abrechnung bleibt dadurch
transparent, einfach und planbar.


Was ist Alltagsbegleitung?

Alltagsbegleitung dient der Unterstützung und Entlastung im täglichen Leben. Ich begleite Menschen
dabei, ihren Alltag sicherer, strukturierter und entspannter zu bewältigen.
Welche Leistungen biete ich an?
- Begleitung zu Arztterminen, Therapien, Behörden und Organisationen
- Unterstützung bei organisatorischen Angelegenheiten (z. B. Termine vereinbaren, Schreiben
verstehen, Unterlagen sortieren)
- Begleitung außer Haus (z. B. Wege, Warten, Orientierung)
- Gespräche, soziale Begleitung und Sicherheit im Alltag
Ich begleite und unterstütze – ich pflege nicht.

 

Welche Tätigkeiten darf ich nicht übernehmen?

Ich darf keine pflegerischen oder medizinischen Tätigkeiten übernehmen. Dazu gehören unter
anderem:
- Körperpflege, medizinische Versorgung oder Medikamentengabe
- Spritzen, Verbände oder therapeutische Maßnahmen
- rechtliche Beratung oder Entscheidungsfindung
- Verwaltung von Geld, Konten oder Vollmachten
Bei Unsicherheiten wird immer offen besprochen, was möglich ist und was nicht.


Begleiten Sie auch mit ins Arztzimmer?

Ja, wenn die Kundin oder der Kunde dies ausdrücklich wünscht. Ich kann beim Gespräch dabei sein,
zuhören und beim Merken oder Notieren helfen. Ich treffe keine medizinischen Entscheidungen und
ersetze keine Angehörigen oder Bevollmächtigten.


Unterstützen Sie bei Formularen und Anträgen?

Ja, unterstützend beim Lesen, Verstehen und Vorbereiten von Unterlagen. Rechtlich verbindliche
Anträge fülle ich nicht eigenständig aus. Entscheidungen trifft immer die Kundin oder der Kunde
selbst.

Was passiert, wenn ein Termin länger dauert?

Kleinere zeitliche Abweichungen sind unproblematisch. Bei deutlich längerer Dauer wird dies offen
und fair besprochen. Es gibt keine versteckten Kosten.


Können feste Termine vereinbart werden?

Ja. Regelmäßige Termine sind möglich und erwünscht, da sie Sicherheit geben, Vertrauen aufbauen
und die Planung erleichtern.


Benötigt man einen Pflegegrad?

Ja. Für die Abrechnung über den Entlastungsbetrag ist ein Pflegegrad (1–5) erforderlich. Gern
erkläre ich, wie der Entlastungsbetrag genutzt werden kann.


Wie ist das mit Angehörigen und Rückmeldungen?

Angehörige können auf Wunsch informiert werden. Rückmeldungen erfolgen nur im vereinbarten
Rahmen. Datenschutz und Privatsphäre haben höchste Priorität.


Sind Sie versichert?

Ja. Ich arbeite als Anbieterin der Alltagsbegleitung mit entsprechender Absicherung und
Haftpflichtversicherung.


Was ist, wenn es nicht passt oder sich etwas ändert?

Das kann vorkommen und ist kein Problem. Vereinbarungen sind kündbar. Offenheit und ehrliche
Kommunikation sind mir wichtig.


Was ist Ihnen bei Ihrer Arbeit besonders wichtig?

Respekt und Wertschätzung, Geduld und Zuverlässigkeit, klare Absprachen und realistische
Unterstützung.
Ich verspreche nur das, was ich auch halten kann.

Alltagsbegleitung bedeutet für mich nicht „alles machen“, sondern da sein, begleiten und entlasten –
verlässlich und menschlich.

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